Organe
Der Hanseatische Sparkassen- und Giroverband (HSGV) verfügt nach seiner Satzung über zwei Organe:
Verbandsversammlung
Als oberstes Organ wird die Verbandsversammlung aus den Vertretern der Mitglieder des HSGV gebildet. Ihre Zuständigkeiten ergeben sich aus der aktuellen Fassung der Verbandssatzung, wie sie die Verbandsversammlung zuletzt im Dezember 2008 beschlossen hat und wie sie von der Justizbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg am 3. Juli 2009 genehmigt wurde.
Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher leitet den Geschäftsbetrieb des Verbandes entsprechend der Beschlüsse der Verbandsversammlung. Der Verbandsvorsteher wird aus der Verbandsversammlung gewählt und vertritt den Verband gerichtlich und außergerichtlich.
Verbandsvorsteher (Präsident) des HSGV ist Herr Dr. Harald Vogelsang, im Hauptamt Sprecher der Vorstände der HASPA Finanzholding und der Hamburger Sparkasse AG.
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Er gehört daneben dem Vorstand des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) an.
Stellvertretender Verbandsvorsteher ist Herr Reinhard Klein, im Hauptamt stellvertretender Sprecher des Vorstands der Hamburger Sparkasse AG.


