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Einlagensicherung beim HSGV

 
 

Die Hamburger Sparkasse AG, die Sparkasse Bremen AG und die Sparkasse Bremerhaven wirken an dem beim Hanseatischen Sparkassen- und Giroverband (HSGV) gebildeten Sparkassenstützungsfonds mit und sind damit über den Verband dem Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe besteht aus den satzungsrechtlich in einer Haftungsgemeinschaft miteinander verbundenen Fonds, nämlich

  • den 11 Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände,

  • der Sicherungsreserve der Landesbanken/Girozentralen und

  • dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.

Als institutssichernde Einrichtung im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes schützt dieses System den Bestand der angeschlossenen Institute.

Mit Hilfe der Fonds werden im Krisenfall Stützungsmaßnahmen zur Sanierung durchgeführt, die sicherstellen, dass ein Institut seine sämtlichen Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Das heißt, es werden nicht nur bestimmte Einlagen, sondern die Sparkassen insgesamt gesichert. Damit sind sämtliche Kundeneinlagen, von den Sparkassen ausgegebene Schuldverschreibungen und die jeweiligen Zinsen in unbegrenzter Höhe geschützt.

Näheres regelt die Satzung für den Stützungsfonds des Hanseatischen Sparkassen- und Giroverbandes.

Weitere ausführlichere Informationen zum Thema Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe stellt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) zur Verfügung.

 
 

 

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22297 Hamburg

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Telefax: 040 637020-99

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